AGB
Durch den Onlinekauf nimmt der Kunde die Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetztes (KSchG) gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingen nur insoweit, als sie nicht den zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes widersprechen.
Da es sich beim Kinobesuch um eine Freizeit-Dienstleistung handelt, wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 18 Abs. 1 Z. 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz kein Rücktrittsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht. Sonstige bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte (insbesondere das im Verzugsfall zustehende Rücktrittsrecht des § 918 ABGB) werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Es gelten die Preise, die während des Bestellvorgangs ausgewiesen werden und zusätzlich unter http://www.cinecenter.at/preise aufgeführt sind. Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Zur Abwicklung des Online Kartenkaufs arbeiten wir mit dem Drittanbieter SiTec GmbH zusammen. Der online Bezahlvorgang findet durch den Payment-Service-Provider Unzer GmbH statt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND HAUSORDNUNG
I. Geltung der AGBs
- Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, erklärt sich der Kinobesucher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) einverstanden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken (vor)bestellt.
- Der Vertrag zwischen Kinobetreiber und Kinobesucher über den Besuch einer Filmvorführung wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Kinobesucher abgeschlossen. Die Aushändigung online gekaufter Karten erfolgt via Übergabe an den User-Accounts des Käufers (Mein Account | Meine Tickets). Das Ticket stellt unter anderem auch eine Auftragsbestätigung dar.
- Mit der Übertragung der Kinokarte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Übergeber, beziehungsweise Veräußerer der Kinokarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
- Für Personen, die sich in den Kinoräumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.
II. Erwerb der Kinokarte
- Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Filmvorführung ausgewiesenen Preise. Die Preise (lt. Preisliste) enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
- Der Kinobesucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte Kinovorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
- Eine Reklamation des Retourgelds ist nach Verlassen des Kassenplatzes nicht möglich.
- Zahlungsmethoden vor Ort: bar, Maestro, Diners Club International, VISA, Mastercard
Zahlungsmethoden online: VISA, Mastercard, eps
- Der Kinobetreiber behält sich das Recht vor, Kinobesuchern, die andere Kinobesucher oder Mitarbeiter des Kinobetreibers belästigen und/oder die sich Anordnungen des Kinopersonals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
- Der Kinobetreiber behält sich vor, den Kinobesucher im Missbrauchsfall von der Möglichkeit zur Reservierung und / oder Kinokartenerwerb über das Internet zu sperren.
- Bei Vorbestellung müssen Eintrittskarten spätestens 20 Minuten vor der Vorstellungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Eintrittskarten kann der Kinobetreiber ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung verkaufen.
- Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nur direkt vor Ort im Kino an der Kassa und jedenfalls vor Beginn der gebuchten Vorstellung möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet.
- Kindern und Jugendlichen ist der Besuch nur hinsichtlich jener Filmvorführungen möglich, die unter Berücksichtigung von landesgesetzlich vorgesehenen Regelungen für ihre oder eine jüngere Altersstufe durch die jMk - JugendMedienKommission freigegeben wurden. Wenn der Kinobetreiber bezüglich der Erfüllung des für einen Filmbesuch erforderlichen Alters Zweifel hat, erklärt sich der (jugendliche) Kinobesucher bereit, sein Alter durch Vorlage eines Lichtbildausweises nachzuweisen. Von der Einhaltung der Jugendzulassungsbestimmungen kann der Kinobetreiber durch die Eltern des jugendlichen Kinobesuchers oder eine sonstige Begleitperson nicht entbunden werden.
- Für die Inanspruchnahme einer angebotenen Ermäßigung laut Preisliste ist dem Kassenpersonal auf Verlangen ein Nachweis (Studierendenausweis, Pensionistenausweis, Behindertenausweis,...) vorzulegen.
- Online erworbene Kinotickets sind im User-Account unter "Mein Account | Meine Tickets" einsehbar und können hierbei ausgedruckt werden. Ebenfalls wird nach Abschluss des online Kaufprozesses das e-Ticket per Mail an den Kunden versandt. Zusätzlich können, via Abholcode, online erworbene Tickets an der Kinokasse ausgedruckt werden. Ein Versand per Post ist nicht möglich.
- Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kinobesucher die Berechtigung, die Vorführung des gewählten Hauptspielfilmes in der angegebenen Sitzkategorie zu konsumieren. Hingegen besteht kein Anspruch auf die Vorführung von Zusatzfilmen (z.B. Trailer und Kurzfilme) und auf Vorführung in einem bestimmten Kinosaal. Im Einzelfall (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Saaltausch) kann eine Sitzplatzverlegung erforderlich sein, die vom Kinobesucher erworbene Kinokarte wird in diesem Fall auf Sitzplätze zumindest der gewählten Preiskategorie umgebucht.
- Der Kinobesucher nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die angekündigte und auf der Kinokarte aufgedruckte Beginnzeit der Vorstellung durch den Kinobetreiber um maximal 30 Minuten verschoben werden kann.
III. Zutritt zu den Kinosälen
- Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung beizuwohnen, wird mit der gültigen Kinokarte ausgewiesen. Der Kinobetreiber ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Kinobesucher die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat.
- Kinosäle dürfen ohne einer gültigen Eintrittskarte nicht betreten werden. Der Kinobetreiber behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern bzw. den Kinobesucher der Filmvorführung zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.
- Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. Kinobesucher sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten eines Kinosaals an der Kinokassa abzugeben und nach dem Verlassen des Kinosaales abzuholen. Geräte, die binnen sieben Tagen nach dem Tag der Vorstellung nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben.
- Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim Kinobuffet erworben wurden, in die Kinosäle ist mit Genehmigung des Kinobetreibers zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle ist nur nach Rücksprache mit dem Personal zulässig.
- Das Kinopersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Kinobesuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Kinosaales zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Kinobesucher die Durchsuchung, wird der Zutritt in den Kinosaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Besuchers in den Kinosaal heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände in den Kinosaal mitgenommen hat, wird der Kinobesucher ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen.
- Die Mitnahme von Tieren in Kinosäle ist nur in Ausnahmefällen gestattet (z.B. Blindenführ- und Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis).
IV. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
- Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
- Liegen Gründe vor, anzunehmen, dass ein Kinobesucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht hat, kann ihn das Kinopersonal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO). Das Kinopersonal wird die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan bekannt geben.
- Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der Kinobesucher der Aufforderung des Kinopersonals, seine Identität nachzuweisen nachkommt und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme erfolgt sein könnte, in die Verwahrung des Kinopersonals übergibt. Der Kinobetreiber wird in diesem Fall unverzüglich entsprechende rechtliche Schritte zur Klärung des Sachverhalts einleiten. Werden die in Verwahrung genommenen Gegenstände nicht binnen acht Wochen gerichtlich beschlagnahmt, werden sie dem Kinobesucher an der Kinokassa zurückerstattet. Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des Kinobesuchers erfolgen.
V. Verhalten im Kinosaal
- Kinobesucher können nach einer Mahnung des Kinopersonals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen werden, wenn sie:
a) sich weigern, ihren auf der Eintrittskarte zugewiesenen Platz einzunehmen;
b) andere Kinobesucher vor oder während der Filmvorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder ihren Geruch stören oder belästigen;
c) im Kinosaal rauchen;
d) Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Kinosaal verunreinigen oder beschädigen;
e) Waffen oder sonstige gemäß Punkt III. verbotene Gegenstände in den Kinosaal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
f) ohne Genehmigung des Kinobetreibers Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen.
- Nach dem Ende der Filmvorführung sind die Kinosäle durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt in den Kinosälen ist nach dem Ende der Filmvorführung unzulässig.
- Werbematerial, Flugblätter, Prospekte und dergleichen dürfen im Innen – und Außenbereich des Kinos nur nach Genehmigung des Kinobetreibers angebracht oder verteilt werden.
VI. Haftung / Gewährleistung
- Der Kinobetreiber übernimmt keine Haftung für innerhalb der Kinoräumlichkeiten verlorene, beziehungsweise vergessene Gegenstände.
- Die Pflicht des Kinobetreibers zum Ersatz eines Schadens an der Person oder sonstiger Schäden ist für den Fall ausgeschlossen, dass der Kinobetreiber oder eine Person, für die der Kinobetreiber einzustehen hat, den Schaden nur leicht fahrlässig verschuldet hat. Für Verbraucher gemäß § 1 KSchG gilt dieser Ausschluss hinsichtlich leichter Fahrlässigkeit des Kinobetreibers oder Personen, für die der Kinobetreiber einzustehen hat, nicht bei Personenschäden.
- Bei Abbruch der Filmvorführung wird eine Ersatzvorstellung angeboten oder, falls dies nicht möglich ist, der Eintrittspreis rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt wurde.
- Eine Verschiebung des Vorstellungsbeginns um bis zu 30 Minuten oder ein eventuell notwendiger Saaltausch berechtigt den Kunden nicht zur Kartenrückgabe. Es obliegt dem Besucher, sich am Vorstellungstag über allfällige Änderungen auf http://www.cinecenter.at bzw. am Aushang im Kino zu informieren. Kommt es bei einer etwaigen Verschiebung zu einem geänderten Ticketpreis so wird die Differenz an der Kinokasse bei Umtausch des Tickets ausgezahlt.
- Die ADF Kinobetriebs GmbH kann für die Informationsinhalte auf dieser Website keine Haftung übernehmen. Auch bei sorgfältigster Recherche und Aufbereitung kann eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit aller auf dieser Website abgelegten Informationen nicht geleistet werden. Wenn und so weit Fehler und Irrtümer bekannt werden, werden diese so schnell wie möglich korrigiert. Ausdrücklich festgehalten wird, dass sich dieser Haftungsausschluss nicht auf die Preis- und Leistungsinformationen im Zuge des Onlinekartenkaufes bezieht.
VII. Accountlöschung
- Der registrierte Nutzer ist jederzeit berechtigt, seine Teilnahme, ohne Angabe von Gründen, im Bereich Mein Account | Persönliche Daten durch "Löschen der Daten" zu kündigen. Bestehende Ticketkäufe bleiben aufrecht.